Impressum
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
Marion Hofer
Am See 13
85077 Manching
Deutschland
USt-IdNr. DE226879525
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Tel: +49 (0)8459 – 32 67 00
Fax: +49 (0)8459 – 32 67 88
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B.O.M. Events Reisebedingungen/AGB
1.Vertragsschluss
Mit der Anmeldung, die schriftlich, telefonisch oder per Fax vorgenommen werden soll, bietet der Kunde B.O.M. Events den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Personen angemeldet, so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er eine gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch B.O.M. Events zustande, wobei die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt.
2. Preise und Bezahlung
2.1 Es gelten die in den jeweiligen Prospekten veröffentlichten Preise.
2.2 Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises von jedem Reisenden zu leisten. (Nur Eventbuchung: 100% des Eventpreises)
2.3 Die Restzahlung ist spätestens innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn fällig. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung erst fällig, wenn B.O.M. Events nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.
2.4. Zur Absicherung der Kundengelder hat B.O.M. Events das Insolvenzrisiko unter Voraussetzung des § 651 BGB bei Travelsafe Service-Gesellschaft für Touristik- Versicherungen mbH abgesichert
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistung ergibt sich aus den Angaben im Prospekt und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden. die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch B.O.M. Events.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von B.O.M. Events nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die gebuchte Reise nicht beeinträchtigen. Wird für eine Reise die hierfür in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann B.O.M. Reisen bis zum 30. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen; Änderung des sportlichen Aktivitätenprogrammes kann kurzfristig nach Bedarf vor Ort vorgenommen werden. Über Änderungen wird B.O.M. Events den Kunden unverzüglich informieren.
4.2 B.O.M. Events ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung auf den Reisepreis pro Person auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der Information aber Preiserhöhung oder Änderung gegenüber B.O.M. Events geltend machen.
5. Namensänderungen, Umbuchung und Rücktritt (gelten nicht für Last-Minute‑, und Sonderreisen)
5.1 Namensänderungen sind nur möglich, wenn die Gesamtzahl der Reisenden und die Buchungsdaten erhalten bleiben. Für Änderungen werden 60.- € pro Person berechnet.
5.2 Umbuchungen und Stornierungen müssen B.O.M. Events (oder dem vermittelnden Reisebüro) schriftlich oder fernschriftlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Tag des Reiseantritts und innerhalb der Geschäftszeiten mitgeteilt werden.
5.3 Bei Umbuchungen / Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt ist B.O.M. Events berechtigt Rücktrittskosten als Entschädigung zu verlangen. Aufgrund der erhöhten Aufwendungen für Sportevent- bzw. Gruppenreisen gelten folgende Bedingungen:
Die Rücktrittskosten hierfür betragen nach Reisepreis pro Reiseteilnehmer:
• mit Buchung der Reise: 20% des Reisepreises ; für nur Eventbuchung 80 % des Eventpreises
• ab 30 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises ; für nur Eventbuchung 100 % des Eventpreises
• am Abflugtag, no-show oder Last-Minute-Reisen: 90 % des Reisepreises
5.4 Eine höhere Entschädigung kann geltend gemacht werden, wenn B.O.M. Events hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass B.O.M. Events eine geringere Entschädigung zusteht, hat er dies nachzuweisen.
5.5. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartements etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Teilnehmer vom Reisevertrag zurück berechnet sich der Preis für die verbleibenden Teilnehmer gemäß der reduzierten Belegungszahl neu.
5.6 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. B.O.M. Events empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise.
5.7 Kurzfristige Buchungen unterliegen besonderen Stornobedingungen.
6. Gepäckbeförderung
6.1 Die Freigepäckmenge pro Person beträgt 20 kg. Ein Handgepäckstück bis zu 5kg mit den Maßen 55×40×20 cm kann ohne Anrechnung auf das Freigepäck mitgenommen werden.
6.2 Übergepäck/sperrige Gegenstände können nur nach vorheriger Genehmigung und Zahlung der gültigen Tarife befördert werden.
6.3 Die Beförderung von Sportgepäck und Haustieren unterliegt separaten Bestimmungen die bei B.O.M. Events angefragt werden können
7. Gewährleistung/Haftung
7.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. B.O.M. Events kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder Abhilfe in einer Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
7.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, so hat der Kunde den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung, Vertretung von B.O.M. Events oder direkt bei B.O.M. Events anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.
7.3 Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
7.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn B.O.M. Events keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde B.O.M. Events hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von B.O.M. Events verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
8.1 Will der Kunde B.O.M. Events auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber B.O.M. Events, Am See 13, 85077 Manching geltend zu machen. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen berechtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden B.O.M. Events vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. 8.2 Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch B.O.M. Events bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. 8.3 Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
8.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von B.O.M. Events für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit B.O.M. Events für einen, dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. B.O.M. Events empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
9.2. Bei Teilnahme des Kunden an sportlichen Aktivitäten im Rahmen des Reiseangebots haftet B.O.M. Events nicht für Körperschäden/Verletzungen des Kunden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Ein vorheriger Gesundheitscheck beim Arzt wird empfohlen.
10. Pass, Visa-und Gesundheitsvorschriften
10.1 Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise‑, Pass- und Visabestimmungen ist der Fluggast selbst verantwortlich. Durch B.O.M. Events veröffentlichte Angaben über Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen gelten für deutsche Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Drucklegung. Ergänzend zum aktuellen Stand wird der Kunde durch sein Reisebüro unterrichtet.
10.2 Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Stand: September 1991, Änderungen vorbehalten
11. Ausschreibungen/Event-Veranstaltungen/Sonderreisen
B.O.M. Events ist berechtigt eine Ausschreibung, Event- bzw. Gruppenreise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. B.O.M. Events behält sich vor, bei widrigen Umständen den Reiseverlauf zu ändern, abzusagen oder eine gleichwertige Leistung zu erbringen.
12. Reklamationen
Reklamationen müssen unverzüglich dem Leistungsträger z.B. (Hotel/Airline/Reiseleitung) und B.O.M. Events gemeldet werden, ansonsten bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises.
AGB zum Download (PDF)