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Ver­ant­wort­lich für den Inhalt die­ser Seite:

Mari­on Hofer
Am See 13
85077 Manching
Deutschland

USt-IdNr. DE226879525

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Gestal­tung und Aus­füh­rung Print und Web 2006 – 2018: www.maxkatzenberger.com

 

B.O.M. Events Reisebedingungen/​AGB

1.Vertragsschluss
Mit der Anmel­dung, die schrift­lich, tele­fo­nisch oder per Fax vor­ge­nom­men wer­den soll, bie­tet der Kun­de B.O.M. Events den Abschluss eines Rei­se­ver­tra­ges ver­bind­lich an. Wer­den meh­re­re Per­so­nen ange­mel­det, so haf­tet der Anmel­der neben die­sen Teil­neh­mern auch für deren ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen, sofern er eine geson­der­te Verpflichtungserklärung abge­ge­ben hat. Der Rei­se­ver­trag kommt mit der Annah­me durch B.O.M. Events zustan­de, wobei die Berich­ti­gung von Irrtümern auf­grund von Druck- oder Rechen­feh­lern bis zum Rei­se­an­tritt vor­be­hal­ten bleibt.
2. Prei­se und Bezahlung
2.1 Es gel­ten die in den jewei­li­gen Pro­spek­ten veröffentlichten Preise.
2.2 Mit der Anmel­dung ist eine Anzah­lung von 20% des Rei­se­prei­ses von jedem Rei­sen­den zu leis­ten. (Nur Event­bu­chung: 100% des Eventpreises)
2.3 Die Rest­zah­lung ist spätestens inner­halb von 30 Tagen vor Rei­se­be­ginn fällig. Für Rei­sen mit einer Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die Rest­zah­lung erst fällig, wenn B.O.M. Events nicht mehr berech­tigt ist, die Rei­se abzusagen.
2.4. Zur Absi­che­rung der Kun­den­gel­der hat B.O.M. Events das Insol­venz­ri­si­ko unter Vor­aus­set­zung des § 651 BGB bei Tra­vel­safe Ser­vice-Gesell­schaft für Tou­ris­tik- Ver­si­che­run­gen mbH abgesichert
3. Leistungen/​Preise
Der Umfang der ver­trag­lich zu erbrin­gen­den Rei­se­leis­tung ergibt sich aus den Anga­ben im Pro­spekt und den hier­auf bezug­neh­men­den Anga­ben in der Reisebestätigung. Änderungen und Neben­ab­re­den. die den Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen betref­fen, bedürfen der schrift­li­chen Bestätigung durch B.O.M. Events.
4. Leis­tungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen und Abwei­chun­gen vom ver­ein­bar­ten Inhalt des Rei­se­ver­tra­ges, die nach Ver­trags­ab­schluß not­wen­dig wer­den und die von B.O.M. Events nicht wider Treu und Glau­ben herbeigeführt wur­den, sind nur gestat­tet, soweit die Änderungen oder Abwei­chun­gen nicht erheb­lich sind und die gebuch­te Rei­se nicht beeinträchtigen. Wird für eine Rei­se die hierfür in der Aus­schrei­bung genann­te Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht, so kann B.O.M. Rei­sen bis zum 30. Tag vor ver­trag­lich ver­ein­bar­tem Rei­se­be­ginn die Rei­se­leis­tung ändern oder die Rei­se absa­gen; Änderung des sport­li­chen Aktivitätenprogrammes kann kurz­fris­tig nach Bedarf vor Ort vor­ge­nom­men wer­den. Über Änderungen wird B.O.M. Events den Kun­den unverzüglich informieren.
4.2 B.O.M. Events ist berech­tigt, die aus­ge­schrie­be­nen und mit der Buchung bestätigten Prei­se im Fal­le der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abga­ben für bestimm­te Leis­tun­gen, wie Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betref­fen­de Rei­se gel­ten­den Wech­sel­kur­se, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung auf den Rei­se­preis pro Per­son aus­wirkt, sofern zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Rei­se­ter­min mehr als 4 Mona­te liegen.
4.3 Im Fal­le einer nachträglichen Änderung des Rei­se­prei­ses oder einer Änderung einer wesent­li­chen Rei­se­leis­tung wird der Kun­de unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Rei­se­an­tritt darüber unter­rich­tet. Preiserhöhungen nach die­sem Zeit­punkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fal­le einer erheb­li­chen Änderung einer wesent­li­chen Rei­se­leis­tung ist der Kun­de berech­tigt, ohne Kos­ten vom Ver­trag zurückzutreten. Die­ses Recht muss der Kun­de unverzüglich nach Zugang der Infor­ma­ti­on aber Preiserhöhung oder Änderung gegenüber B.O.M. Events gel­tend machen.
5. Namensänderungen, Umbu­chung und Rücktritt (gel­ten nicht für Last-Minu­te‑, und Sonderreisen)
5.1 Namensänderungen sind nur möglich, wenn die Gesamt­zahl der Rei­sen­den und die Buchungs­da­ten erhal­ten blei­ben. Für Änderungen wer­den 60.- € pro Per­son berechnet.
5.2 Umbu­chun­gen und Stor­nie­run­gen müssen B.O.M. Events (oder dem ver­mit­teln­den Reisebüro) schrift­lich oder fern­schrift­lich unter Anga­be der Buchungs­num­mer vor dem Tag des Rei­se­an­tritts und inner­halb der Geschäftszeiten mit­ge­teilt werden.
5.3 Bei Umbu­chun­gen /​ Rücktritt des Rei­se­teil­neh­mers vom Rei­se­ver­trag vor Rei­se­an­tritt ist B.O.M. Events berech­tigt Rücktrittskosten als Entschädigung zu ver­lan­gen. Auf­grund der erhöhten Auf­wen­dun­gen für Sport­event- bzw. Grup­pen­rei­sen gel­ten fol­gen­de Bedingungen:
Die Rücktrittskosten hierfür betra­gen nach Rei­se­preis pro Reiseteilnehmer:
• mit Buchung der Rei­se: 20% des Rei­se­prei­ses ; für nur Event­bu­chung 80 % des Eventpreises
• ab 30 Tage vor Rei­se­be­ginn: 80% des Rei­se­prei­ses ; für nur Event­bu­chung 100 % des Eventpreises
• am Abflug­tag, no-show oder Last-Minu­te-Rei­sen: 90 % des Reisepreises
5.4 Eine höhere Entschädigung kann gel­tend gemacht wer­den, wenn B.O.M. Events hierfür den Nach­weis führt. Macht der Kun­de gel­tend, dass B.O.M. Events eine gerin­ge­re Entschädigung zusteht, hat er dies nachzuweisen.
5.5. Rich­tet sich die Höhe des Rei­se­prei­ses nach der Bele­gungs­zahl bei der Unter­brin­gung (Dop­pel­zim­mer, Appar­te­ments etc.) und tritt einer der mit­an­ge­mel­de­ten Teil­neh­mer vom Rei­se­ver­trag zurück berech­net sich der Preis für die ver­blei­ben­den Teil­neh­mer gemäß der redu­zier­ten Bele­gungs­zahl neu.
5.6 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Rei­se­preis nicht ent­hal­ten. B.O.M. Events emp­fiehlt drin­gend den Abschluss einer sol­chen Ver­si­che­rung bei Buchung der Reise.
5.7 Kurz­fris­ti­ge Buchun­gen unter­lie­gen beson­de­ren Stornobedingungen.
6. Gepäckbeförderung
6.1 Die Freigepäckmenge pro Per­son beträgt 20 kg. Ein Handgepäckstück bis zu 5kg mit den Maßen 55×40×20 cm kann ohne Anrech­nung auf das Freigepäck mit­ge­nom­men werden.
6.2 Übergepäck/sperrige Gegenstände können nur nach vor­he­ri­ger Geneh­mi­gung und Zah­lung der gültigen Tari­fe befördert werden.
6.3 Die Beförderung von Sportgepäck und Haus­tie­ren unter­liegt sepa­ra­ten Bestim­mun­gen die bei B.O.M. Events ange­fragt wer­den können
7. Gewährleistung/Haftung
7.1 Wer­den Rei­se­leis­tun­gen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kun­de inner­halb ange­mes­se­ner Zeit Abhil­fe ver­lan­gen. B.O.M. Events kann die Abhil­fe ver­wei­gern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Auf­wand erfor­dert oder Abhil­fe in einer Wei­se schaf­fen, dass eine min­des­tens gleich­wer­ti­ge, für den Kun­den zumut­ba­re Ersatz­leis­tung erbracht wird, sofern der Rei­se­man­gel nicht bewusst wider Treu und Glau­ben herbeigeführt wur­de bzw. die Abhil­fe kei­ne unzulässige Vertragsänderung darstellt.
7.2 Im Fal­le des Auf­tre­tens von Mängeln ist der Kun­de ver­pflich­tet, den Man­gel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um die­sem Gele­gen­heit zu geben, sofor­ti­ge Abhil­fe zu schaf­fen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhil­fe, so hat der Kun­de den Man­gel sofort der örtlichen Rei­se­lei­tung, Ver­tre­tung von B.O.M. Events oder direkt bei B.O.M. Events anzu­zei­gen. Glei­ches gilt, wenn dem Kun­den die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumut­bar ist.
7.3 Unterlässt der Kun­de die Rüge des Man­gels schuld­haft, sind Min­de­rungs- oder ver­trag­li­che Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
7.4 Eine Kündigung des Rei­se­ver­tra­ges durch den Kun­den wegen eines Rei­se­man­gels, der die Rei­se erheb­lich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn B.O.M. Events kei­ne zumut­ba­re Abhil­fe leis­tet, nach­dem der Kun­de B.O.M. Events hierfür eine ange­mes­se­ne Frist gesetzt hat. Einer Frist­set­zung bedarf es nicht, wenn die Abhil­fe unmöglich ist, von B.O.M. Events ver­wei­gert wird oder wenn die sofor­ti­ge Kündigung durch ein beson­de­res Inter­es­se des Kun­den gerecht­fer­tigt ist.
8. Anmel­dung von Ansprüchen/Verjährung
8.1 Will der Kun­de B.O.M. Events auf Min­de­rung, Scha­den­er­satz wegen ver­trag­li­cher delikt­i­scher Haf­tung, Auf­wen­dungs­er­satz oder Rückzahlung des Rei­se­prei­ses nach Kündigung des Rei­se­ver­tra­ges oder nach Abbruch der Rei­se aus ande­ren Gründen in Anspruch neh­men, so hat er die­se Ansprüche inner­halb eines Monats nach der ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Been­di­gung der Rei­se gegenüber B.O.M. Events, Am See 13, 85077 Man­ching gel­tend zu machen. Leistungsträger, Rei­se­lei­tun­gen oder ande­re örtliche Ver­tre­tun­gen sind nicht zur Ent­ge­gen­nah­me von Anspruchs­an­mel­dun­gen berech­tigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kun­den B.O.M. Events vor ihrem Ablauf zuge­gan­gen ist, es sei denn, der Kun­de ist ohne Ver­schul­den an der Ein­hal­tung der Frist gehin­dert wor­den. 8.2 Die vor­ste­hen­den Ansprüche können vom Kun­den außer im eige­nen Namen auch für mit­rei­sen­de Familienangehörige bzw. im Namen von Rei­se­teil­neh­mern, die der Kun­de bei der Rei­se­an­mel­dung ver­tre­ten hat, ange­mel­det wer­den. Die Anmel­dung von Ansprüchen nicht zu die­sem Per­so­nen­kreis zählender Drit­ter ist unwirk­sam, ohne dass es einer sofor­ti­gen Zurückweisung durch B.O.M. Events bedarf, wenn nicht inner­halb der Anmel­de­frist eine Voll­machts­ur­kun­de vor­ge­legt wird. 8.3 Ansprüche des Kun­den aus Gewährleistung und ver­trag­li­cher Haf­tung verjähren inner­halb von 6 Mona­ten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Rei­se dem Ver­trag nach enden soll­te. Hat der Kun­de sol­che Ansprüche gel­tend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Rei­se­ver­an­stal­ter die Ansprüche schrift­lich zurückweist.
8.4 Ansprüche aus uner­laub­ter Hand­lung verjähren in drei Jahren.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die ver­trag­li­che Haf­tung von B.O.M. Events für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei­fa­chen Rei­se­preis beschränkt, soweit ein Scha­den des Kun­den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit B.O.M. Events für einen, dem Kun­den ent­ste­hen­den Scha­den allein wegen des Ver­schul­dens eines Leistungsträgers ver­ant­wort­lich ist. B.O.M. Events emp­fiehlt dem Kun­den den Abschluss einer Rei­se­un­fall- und Reisegepäckversicherung.
9.2. Bei Teil­nah­me des Kun­den an sport­li­chen Aktivitäten im Rah­men des Rei­se­an­ge­bots haf­tet B.O.M. Events nicht für Körperschäden/Verletzungen des Kun­den. Die Teil­nah­me erfolgt auf eige­ne Gefahr. Ein vor­he­ri­ger Gesund­heits­check beim Arzt wird empfohlen.
10. Pass, Visa-und Gesundheitsvorschriften
10.1 Für die Ein­hal­tung und Befol­gung der jewei­li­gen Einreise‑, Pass- und Visa­be­stim­mun­gen ist der Flug­gast selbst ver­ant­wort­lich. Durch B.O.M. Events veröffentlichte Anga­ben über Ein­rei­se- oder Gesund­heits­be­stim­mun­gen gel­ten für deut­sche Staatsangehörige zum Zeit­punkt der Druck­le­gung. Ergänzend zum aktu­el­len Stand wird der Kun­de durch sein Reisebüro unterrichtet.
10.2 Für Angehörige ande­rer Staa­ten erteilt das zuständige Kon­su­lat Aus­kunft. Stand: Sep­tem­ber 1991, Änderungen vorbehalten
11. Aus­schrei­bun­gen/E­vent-Ver­an­stal­tun­gen/­Son­der­rei­sen
B.O.M. Events ist berech­tigt eine Aus­schrei­bung, Event- bzw. Grup­pen­rei­se bis 30 Tage vor Rei­se­be­ginn abzu­sa­gen, wenn die Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht wird. B.O.M. Events behält sich vor, bei wid­ri­gen Umständen den Rei­se­ver­lauf zu ändern, abzu­sa­gen oder eine gleich­wer­ti­ge Leis­tung zu erbringen.
12. Rekla­ma­tio­nen
Rekla­ma­tio­nen müssen unverzüglich dem Leistungsträger z.B. (Hotel/​Airline/​Reiseleitung) und B.O.M. Events gemel­det wer­den, ansons­ten bestehen kei­ne Ansprüche auf Rückerstattung oder Min­de­rung des Reisepreises.

AGB zum Down­load (PDF)